Impfempfehlungen für Patienten

Liebe Patienten.

Zur Zeit befinden sich auf dieser Seite aktuelle Impfempfehlungen für Ärzte.Da diese sich immer wieder ändern und auch leider die Kassen immer wieder manche ärztlich empfohlenen Impfungen aus ihrem Leistungskatalog streichen, müssen wir die Kollegen auf dem aktuellen Stand halten.

Für Sie werden wir demnächst eine übersichtliche Darstellung derImpfungen hier zeigen , die von der Impfkommision empfohlen wird. Dabei werden wir insbesondere auch auf die Impfungen fürKinder eingehen.

Aus der Erfahrung heraus zeigt sich jedoch, daß nur die wenigstenPatienten Impfpässe besitzen, die uns eine Übersicht  über die durchgeführten Impfungen geben könnten. Vorhandene Impfpässe sind meistens lückenhaft. Es muss also in aller Regel im Gespräch  mit dem Arzt geklärt werden,welche Impfungen notwendig sind.

Jeder Erwachsene muss mindestens alle 10 Jahre Auffrischimpfungen erhalten!!   500 000 Tote Tetanuspatienten weltweit pro Jahr gibt es, davon auch welche in Deutschland. Aber auch der Schutze gegen Diphtherie und Poliomyelitis ist ein lebenlang nötig usw...

Impfempfehlungen der STIKO

Hier finden sich die ständig aktualisierten Empfehlungen der STIKO und die aktuellen Impfverträge mit den Krankenkassen Nordrhein.Zu beachten ist, dass die Kassenleistungen zunehmend von den STIKO-Empfehlungen abweichen!

Eine neue Impfempfehlung der STIKO

Die nordrheinischen Krankenkassenverbände haben sich darauf geeinigt, dass aufgrund der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) von Juli 2004 ab dem 1. Oktober 2004 die Varizellen-Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten sowie bei ungeimpften Jugendlichen im Alter von 9 bis 17 Jahren als Standard-Impfung nach der Impfvereinbarung in Nordrhein zu Lasten der nordrheinischen Krankenkassen erbracht werden kann. Die Durchführung dieser Impfung können Sie als Einfachimpfung mit der neuen Symbolziffer 8916 abrechnen.

Darüber hinaus haben sich die Krankenkassenverbände in Nordrhein darauf verständigt, dass ab dem 1. Oktober 2004 auch die 5. Pertussis-Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 17 Jahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden kann. Damit entfällt in der Impfvereinbarung der bisherige Ausschluss dieser Impfung.

Nach der Impfvereinbarung in Nordrhein soll die Durchführung von Schutzimpfungen sich nach den jeweils aktuellen Empfehlungen der STIKO richten, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Die nordrheinischen Krankenkassenverbände entscheiden innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten nach Veröffentlichung einer neuen Impf-Empfehlung der STIKO, ob Änderungen in den Katalog zu Lasten der nordrheinischen Krankenkassen übernommen werden.

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